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Krankenkasse: Auslandskrankenversicherung kann bezuschusst werden

Studenten

Ohne Krankenversicherung darf in Deutschland niemand studieren. Diese Pflicht besteht weiter, wenn man an der hiesigen Uni zwar eingeschrieben bleibt, sich aber für ein oder mehrere Auslandssemester entscheidet. Innerhalb der EU oder in Staaten wie der Schweiz, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, gilt die deutsche gesetzliche Familienversicherung beziehungsweise ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/147569.krankenkasse-auslandskrankenversicherung-kann-bezuschusst-werden.html

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