Keine Missbrauchssperre für Bibliothek und Uni

Gesetzentwurf gegen Kinderpornografie im Netz verpflichtet Privatdienste, Zugriffe zu speichern

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (dpa/ND). Bei der Blockade von kinderpornografischen Angeboten im Internet will die Bundesregierung den Webzugang staatlicher Stellen und öffentlicher Einrichtungen von der Sperrpflicht befreien. Heute will das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschließen. Das Gesetz soll noch in dieser Legislatur in Kraft treten.

Demnach soll das Bundeskriminalamt (BKA) tagesaktuell eine Liste von Webseiten erstellen, die von den Zugangs-Anbietern gesperrt werden soll. Diese Liste ist geheim. Laut dem Entwurf wird die umstrittene Blockadepflicht auf privatwirtschaftliche Online-Anbieter mit mindestens 10 000 Kunden beschränkt. Behörden, Bibliotheken, Universitäten und Schulen müssen ihre Internetzugänge nicht mit den Sperren ausrüsten.

Die kommerziellen Provider sollen dagegen nicht nur den Zugriff auf die illegalen Inhalte blockieren, sondern auch die Daten der Nutzerzugriffe speichern und den Strafverfolgungsbehörden bei Bedarf zur Verfügung stellen. Der Schleswig-Holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert kritisierte dieses »Mitloggen von Webseitenaufrufen« als »völlig neue Überwachungsdimension«. Zigtausende von absolut unschuldigen Menschen würden zu Verdächtigen gemacht.

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