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Untätigkeitsbericht

Der Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten ist vor allem ein Untätigkeitsbericht der Bundesregierung. Bis heute gibt es kein einziges neues Gesetz, das die Daten der Bürger besser schützt. Zwei Entwürfe – zur Beschränkung des Datenhandels und zum Kunden-Scoring – sind im parlamentarischen Verfahren. Aber ob sie in dieser Legislatur überhaupt verabschiedet werden, ist nicht...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/147597.untaetigkeitsbericht.html

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