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Untätigkeitsbericht

Der Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten ist vor allem ein Untätigkeitsbericht der Bundesregierung. Bis heute gibt es kein einziges neues Gesetz, das die Daten der Bürger besser schützt. Zwei Entwürfe – zur Beschränkung des Datenhandels und zum Kunden-Scoring – sind im parlamentarischen Verfahren. Aber ob sie in dieser Legislatur überhaupt verabschiedet werden, ist nicht ausgemacht. Und selbst wenn: Es wäre lächerlich wenig. Die Arbeitnehmer sind damit nicht sicherer vor ihren Chefs, Bürger nicht sicherer vor staatlichen Augen. Mit einigen Änderungen hier und da sind die Versäumnisse der vergangenen Jahre nicht zu korrigieren. Das Bundesdatenschutzgesetz ist veraltet und muss komplett überholt werden. Die Aufsichtsbehörden sind hoffnungslos unterbesetzt und viel mehr als eine Standpauke dürften sie ohnhin nicht halten.

Obwohl das auch die Bundesregierung weiß, bestehen die Lücken fort. Telekom, Daimler und Otto-Versand schlagen Kapital daraus. Und Innenminister Schäuble aus ihren Skandalen. So erfreulich die kritische Öffentlichkeit in Richtung Privatwirtschaft ist, sie fehlt weitgehend gegenüber staatlichem Datenhunger. Denn lächerlich sind die geplanten Mini-Verbesserungen auch angesichts der Vielzahl beschlossener und noch geplanter Gesetze, die das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger einschränken. An denen herrscht nämlich keinerlei Mangel.

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