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Paragraf 218 im Visier

Konservative Abgeordnete wollen Spätabtreibungsgesetz verschärfen

Seit 1995 sind Abtreibungen wegen einer Behinderung des Ungeborenen verboten. Spätabtreibungen nach der 22. Schwangerschaftswoche sind erlaubt, wenn Gefahr für die körperliche und seelische Gesundheit der Mutter besteht. Obgleich die Zahl der Abtreibungen sinkt und Mediziner keinen Anlass zu Gesetzesänderungen sehen, wollen konservative Abgeordnete – vor allem aus der Union, aber auch der SPD – Schwangere und Ärzte mit schärferen Regelungen unter Druck setzen. Mit Caren Marks, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sprach Silvia Ottow darüber. Die Diplomgeografin hat zwei Kinder.

ND: 2007 zählte die Statistik 229 Abtreibungen nach der 23. Schwangerschaftswoche. Warum soll dieser Bereich gesetzlich neu gefasst werden? Marks: Die Mehrheit der SPD hat nicht den Vorstoß unternommen das Gesetz zu ändern. CDU und CSU wollen das Schwangerschaftskonfliktgesetz ändern, ähnliche Positionen vertreten einige Sozialdemokraten um Kerstin Griese sowie die Gruppe um Ina Lenke von der FDP....

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/147721.paragraf-im-visier.html

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