Verrechnet

Urteil

Eine Kaskoversicherung kann überhöhte Leistungen nicht ohne weiteres zurückfordern, wenn sie sich verrechnet hat. Das berichtet die Fachzeitschrift »NJW- Rechtsprechungs-Report Zivilrecht« unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Das gilt jedenfalls, wenn der Versicherte an...


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