Versicherungen: Platzregen ist keine Überschwemmung

Straßenverkehr

Für manche Autofahrer beginnt jetzt die schönste Zeit des Jahres: Endlich können die Cabrio-Fahrer offen durch die Lande brausen. Doch der Open-Air-Spaß kann schnell getrübt werden, wenn es zum Schaden kommt und der Kfz-Kaskoversicherer nicht zahlen will. Der Bund der Versicherten (BdV) rät den Sportwagenfahrern: »Machen Sie sich vor der Cabrio-Saison ein Bild von dem, was Ihnen passieren kann.«

Eben war der Himmel noch blau, aber plötzlich geht ein Platzregen hernieder. Weil Sie das Verdeck nicht schnell genug schließen konnten, setzt der Regen das Wageninnere binnen kurzer Zeit unter Wasser. Der Versicherer muss nicht zahlen. Denn nach dessen Verständnis handelt es sich dabei nicht um eine »Überschwemmung«. Nicht nur das Wetter kann ursächlich für eine böse Überraschung sorgen.

Schlimm, wenn der eigene Versicherer in Sachen Schadensersatz abwinkt, etwa in diesem Fall: Das Heckfenster aus Kunststoff hat Knickstellen oder Kratzer bekom...


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