Polnischer Meisterbrief

Urteile

Ein Pole arbeitet schon seit vielen Jahren in Deutschland als angestellter Karosseriespengler und Automechaniker. In Polen hatte er einen Meisterbrief als Fahrzeugklempner erworben, dessen Anerkennung er 2007 bei der Handwerkskammer Rheinhessen beantragte. Da die Handwerkskammer seinen Antrag abwies, wandte sich der Angestellte an die Justiz. Doch beim Verwaltungsgericht Mainz hatte er auch keinen Erfolg (Az: 6 K 678/08.MZ).

Nur mit Frankreich und Österreich gebe es bisher Vereinbarungen, deren Meisterprüfung den entsprechenden deutschen Zeugnissen gleichzustellen. Die Bundesrepublik habe zur Anerkennung polnischer Prüfungszeugnisse noch keine...


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