Walking ohne ärztliche Aufsicht?

PKV

Im Krankenhaus können Privatpatienten auch so genannte Wahlleistungen in Anspruch nehmen: ärztliche Wahlleistungen (die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt bzw. den Arzt nach Wahl) oder nichtärztliche Wahlleistungen (Telefon, Ein- oder Zweibettzimmer etc.).

Als ärztliche Wahlleistung dürfen nur Leistungen eines Arztes gesondert berechnet werden – klingt trivial, musste aber vom Oberlandesgericht Köln in einem Prozess erst einmal klar gestellt werden.

Während zweier Aufenthalte in der Psychiatri...


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