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Berufsunfähigkeit: Jobwechsel muss der Versicherung nicht mitgeteilt werden

Vorsorge

Der Preis einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung – also der monatliche Beitrag – richtet sich nicht nur nach Eintrittsalter, Gesundheit, Geschlecht und gewählter Rentenhöhe, sondern auch nach dem ausgeübten Beruf. Kurz gesagt: Je riskanter der Beruf, um so teurer wird der Versicherungsschutz sein. Im Angebot sind zumeist vier Risikogruppen Viele Versicherungsunternehmen arbeiten...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/148307.berufsunfaehigkeit-jobwechsel-muss-der-versicherung-nicht-mitgeteilt-werden.html

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