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Tillichs Fragebogen ist keine Geheimsache
CDU-Regierungschef muss Antworten offenlegen
Dresden (ND-Lasch). Der sächsische CDU-Regierungschef Stanislaw Tillich muss offenlegen lassen, welche Aussagen zu seiner politischen DDR-Vergangenheit er in Personalfragebögen anlässlich seiner Berufung in verschiedene Ministerämter ab 1999 getroffen hat. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden auf Klage des Magazins »Spiegel« hervor. Dessen Fragen seien von der Staatskanzlei »...
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