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Urteile zu Auto und Alkohol

Kurz

Kommt ein Autofahrer von der Fahrbahn ab und prallt gegen einen Baum, fährt anschließend nach Hause und trinkt zur Beruhigung noch ein Bier, kann der Kfz-Versicherer deshalb nicht die Regulierung des Unfallschadens verweigern; dieses Verhalten verletzt nur dann die Aufklärungspflichten eines Versicherungsnehmers, wenn durch einen Unfall ein »Fremdschaden« entstanden ist, der erkennbar war. (Urteil...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/148699.urteile-zu-auto-und-alkohol.html

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