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Unterhalt: Vater muss sich um eine besser bezahlte Arbeit kümmern

Urteil

Nach der Trennung der Eltern lebten die zwei kleinen Kinder bei der Mutter. Vom Amtsgericht wurde der Vater dazu verurteilt, für die Kinder den Mindestunterhalt zu überweisen. Dazu sei er nicht in der Lage, erklärte der Tischlermeister, bei seinem Gehalt von 1088 Euro (abzüglich hoher Fahrtkosten). Er habe sich auch schon woanders beworben, aber ohne Erfolg. Mehr als sieben oder acht Euro Stundenl...

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