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Abrechnung nach Verbrauch ist zwingend

Heizkosten

Herr G. aus Hohenstein-Ernstthal schrieb, dass die Heizkosten in seiner Wohnanlage vermutlich nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch, sondern willkürlich nach so genannten »Plankennziffern« abgerechnet werden. Sein Einwand, dass vom Verwalter nicht nach den Bestimmungen der Heizkostenverordnung gehandelt wird, wurde als »nicht nachvollziehbar« abgewiesen.

Dazu zunächst einige Vorbemerkungen: Wir bitten zu berücksichtigen, dass wir keine Einzelfälle des Mietrechts konkret beraten können und dies auch gar nicht dürfen. Wir helfen, so gut es geht, mit generellen Ratschlägen zur Orientierung im Mietrecht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. In dieser Gesellschaft muss man für sein Recht streiten. Das kann durch Zusammenarbeit mit anderen Betroffenen e...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/148709.abrechnung-nach-verbrauch-ist-zwingend.html

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