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Schallschutz verschlechtert
Modernisierung
Führt der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durch, muss er die dabei geltenden technischen Normen einhalten. Tut er dies nicht, so kann darin ein Wohnungsmangel liegen, dessen Beseitigung der Mieter verlangen kann, so ein Urteil des Landgerichts Berlin. Wie der Anwalt-Suchservice (Tel. 0900 – 1020809) berichtet, hatte der Vermieter einer Altbauwohnung die bisherigen Kastendoppelfenster durc...
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