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Bundessozialgericht: Staat muss bei Impfstudien für ausreichende Information sorgen

Rechtsprechung

Bei Impfstudien, die ein Pharmaunternehmen für ein neues Serum macht, muss der Staat die Informationen an die teilnehmenden Patienten sorgfältig prüfen. Das hat das Bundessozialgericht klargestellt. Geklagt hatte ein siebenjähriges schwerstbehindertes Mädchen aus Husum in Schleswig-Holstein, das als Säugling gegen sieben Krankheiten geimpft worden war. Außer empfohlenen Impfstoffen war auch ein ne...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/148713.bundessozialgericht-staat-muss-bei-impfstudien-fuer-ausreichende-information-sorgen.html

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