Verdrehte Grundrechte

Neuer Grundrechte-Report: Ex-Verfassungsrichter warnt vor Aufweichung des Folterverbots

  • Ulrike Gramann, Karlsruhe
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Am 23. Mai jährt sich die Verabschiedung des Grundgesetzes zum sechzigsten Mal. Am Montag mahnte der frühere Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer einen sorgsameren Umgang mit den Grundrechten an. Der Trend hin zu immer mehr Sicherheit und Prävention gehe zu Lasten der klassischen bürgerlichen Freiheiten.

Gefahren für die Grund- und Freiheitsrechte gingen in den letzten sechzig Jahren nicht von den Bürgerinnen und Bürgern aus, erklärte Till Müller-Heidelberg (Humanistische Union) am Montag bei der Vorstellung des Grundrechte-Reports 2009. Immer wieder bedroht würden sie vor allem von Gesetzgeber und Verwaltung. Neu sei, dass Verstöße gegen grundlegende Rechte zunehmend von der privaten Wirtschaft verübt werden.

Prominente Unterstützung für seine Kritik erhielt der Mitherausgeber des »alternativen Verfassungsschutzberichtes« in diesem Jahr vom ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Winfried Hassemer kritisierte am Montag bei der Präsentation in Karlsruhe ein gewandeltes Staatsverständnis. Wurden Grundrechte in die Verfassung aufgenommen, um die Bürger vor dem Zugriff des Staates zu schützen, erscheine der Staat heute als »Partner gegen Risiken«: »Die Verstärkung des Sicherheitsparadigmas geht auf Kosten der Freiheit.«

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