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Chef-Fete

Fiskus

Eine international tätige Unternehmensberater-Gesellschaft hatte für ihre Führungskräfte Fachtagungen angesetzt. Anschließend wurde ein wenig gefeiert, mit Musik und Künstlern. Die GmbH ging davon aus, dass die Veranstaltung eine steuerbegünstigte Betriebsveranstaltung war. Sie versteuerte den geldwerten Vorteil für die angestellten Führungskräfte pauschal mit einem Steuersatz von 25 Prozent. Da b...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/149799.chef-fete.html

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