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Kündigung wegen Volksverhetzung

Arbeitsrecht

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) hat die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers für rechtmäßig erachtet, der im Betrieb an der Toilettenwand volksverhetzende Parolen antisemitischen Inhalts sowie gegen Kollegen türkischer Abstammung verfasst hatte. So der Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn aus Stuttgart, unter Hinweis auf das Urteil vom 25.3.2009, Az.: 2 Sa 94/08. Im konkret...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/149807.kuendigung-wegen-volksverhetzung.html

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