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Bundessozialgericht: Beim Elterngeld gibt's beim zweiten Kind nur den Basissatz

Soziales

Nach der Geburt eines zweiten Kindes müssen sich Eltern in bestimmten Fällen mit dem Mindestsatz von 300 Euro beim Elterngeld zufriedengeben. Nach einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel verstößt es nicht gegen das Grundgesetz, nur die letzten zwölf Monate vor der Geburt als Berechnungsgrundlage für das zu zahlende Elterngeld zu nutzen – so wie es im Gesetz ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/150199.bundessozialgericht-beim-elterngeld-gibt-s-beim-zweiten-kind-nur-den-basissatz.html

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