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Ist keine Stundenzahl im Vertrag vereinbart, gilt Vollzeitarbeit
Bundesarbeitsgericht
Der Mann hatte bei der Firma einen recht flexiblen Arbeitsvertrag unterschrieben. Darin stand keine feste Wochenstundenzahl. Statt dessen hieß es, der Angestellte werde »nach den betrieblichen Bedürfnissen flexibel eingesetzt«. In den ersten Jahren kam der Arbeitnehmer auf über 40 Stunden die Woche, doch dann war plötzlich nicht mehr soviel zu tun. Ab 2004 arbeitete der Mann weit weniger als 40 St...
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