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Ein Minimum Solidarität darf sein
Verfassungsrichter lassen Mini-Reform passieren, tasten PKV-Privilegien aber nicht an
Das Minimum an Solidarität, das der Privaten Krankenversicherung (PKV) durch die Gesundheitsreform auferlegt wurde, ist rechtens. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Zugleich gab es aber de facto dem auf Verweigerung von Solidarität beruhenden Geschäftsmodell eine Existenzgarantie.
Seit Januar müssen private Krankenversicherungen einen »Basistarif« von maximal 570 Euro pro Monat ohne Gesundheitsprüfung und Selbstbehalt anbieten. PKV-Vertreter sehen darin einen »Anschlag auf ihre Existenz und reichten deshalb Verfassungsbeschwerden gegen diese und weitere Bestimmungen der jüngsten Gesundheitsreform ein (siehe linke Randspalte). Karlsruhe wies diese Darstellung am Mittwoch sam...
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