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Schuldenbremse im Grundgesetz verankert

Drei Länder stimmten nicht zu / DGB: »Schwarzer Tag für die Handlungsfähigkeit des Staates«

In seiner vorletzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat am Freitag 25 Gesetze verabschiedet. Am wichtigsten war dabei eine Verfassungsänderung, die Bund und Länder künftig daran hindern soll, weitere Schulden zu machen.

Berlin (Agenturen/ND). Das Grundgesetz schreibt künftig eine Schuldenbremse vor, die nur in Krisenzeiten vorübergehend ausgehebelt werden darf. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat der Verfassungsänderung zu, derzufolge die Länder ab 2020 gar keine neuen Schulden mehr machen dürfen. Überschuldete Länder werden bei der Konsolidierung von 2011 bis 2019 mit insgesamt 800 Milliarde...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/150453.schuldenbremse-im-grundgesetz-verankert.html

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