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Eltern müssen zahlen

Studiengebühren

Studiengebühren sind mit den üblichen Unterhaltszahlungen nicht abgedeckt. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil. Vielmehr handelt es sich nach Meinung der Richter um einen sogenannten unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf, für den der unterhaltspflichtige Elternteil zusätzlich zahlen müsse (Az.: 11 UF 519/08). Das Gericht gab mit seinem Urteil de...

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