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Haftung

Baurat

»Für die Heizungsanlage beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.« Diese Klausel im Bauvertrag ist rechtlich bedeutungslos, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB), denn die Heizung gehört zu einem funktionierenden Einfamilienhaus dazu. Sie ist Teil des Bauwerks, und für das gilt die einheitliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren. Geht die Heizung innerhalb dieses Zeitraums kaputt, mu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/150611.haftung.html

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