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Bundesrat muss nachzahlen

Sozialversicherung

Wegen der Beschäftigung von scheinselbstständigen Mitarbeitern im Besucherdienst muss der Bundesrat nach einem Berliner Gerichtsurteil 15 000 Euro an die gesetzliche Sozialversicherung nachzahlen. Mit dem Urteil des Sozialgerichts wurde eine Klage des Bundesrates abgewiesen. Die Länderkammer hatte argumentiert, dass selbstständige Honorarkräfte die Besucher führten. Das Gericht sah das anders und ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/150615.bundesrat-muss-nachzahlen.html

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