Bundesrat muss nachzahlen

Sozialversicherung

  • Lesedauer: 2 Min.

Wegen der Beschäftigung von scheinselbstständigen Mitarbeitern im Besucherdienst muss der Bundesrat nach einem Berliner Gerichtsurteil 15 000 Euro an die gesetzliche Sozialversicherung nachzahlen. Mit dem Urteil des Sozialgerichts wurde eine Klage des Bundesrates abgewiesen. Die Länderkammer hatte argumentiert, dass selbstständige Honorarkräfte die Besucher führten. Das Gericht sah das anders und warf dem Bundesrat zudem grobe Fahrlässigkeit vor. Laut der Mitteilung wurde auch gerügt, dass die Länderkammer in dem Streit nur »verschwommene Auskünfte« gegeben hatte. (Az: S 36 KR 2382/07)

Das Gericht gab der Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Recht. Diese hatte nach einer Betriebsprüfung festgestellt, dass die betroffenen 15 Personen »abhängig beschäftigt« sind, und Beiträge zur Sozialversicherung für die Jahre 2001 bis 2004 nachgefordert. Zudem müssen laut Gericht für alle bisherigen »Honorarkräfte« im Besucherdienst Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden.

Die 36. Kammer des Gerichts stellte fest, dass die Mitarbeiter des Besucherdienstes »aufs engste in die betriebliche Organisation des Bundesrates eingegliedert« sind. Ihnen sei sowohl der zeitliche als auch der inhaltliche Rahmen für die Führungen durch den Bundesrat verbindlich vorgegeben. »Ganz sicher ist es dem Bundesrat nicht egal, wenn die Besucherführer ein schlechtes Bild auf den Bundesrat werfen würden.« Die Vertreter des Bundesrates hatten argumentiert, dass die Mitarbeiter bei ihren Führungen »inhaltlich frei« seien. Auch die Bezahlung sei anders als bei selbstständigen Unternehmern nicht frei ausgehandelt worden, sondern vom Bundesrat einseitig vorgegeben, hieß es weiter im Urteil. Die Besucherführer seien nach außen hin eindeutig als Mitarbeiter des Bundesrates in Erscheinung getreten, so durch Namensschilder mit dem Zusatz »Bundesrat«.

Der Bundesrat habe zudem die Fortbildung der Mitarbeiter organisiert und die Teilnahme bezahlt. Dass die Kräfte keine selbstständigen Unternehmer waren, sei bei einigen Mitarbeitern so eindeutig, dass der Bundesrat mit seiner gegenteiligen Praxis grob fahrlässig gehandelt hat, hieß es im Urteil.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal