Steuererklärung 2009: Werbungskosten – jetzt wieder das Belegesammeln nicht vergessen

Fiskus

Bei der Entfernungspauschale gilt rückwirkend ab 1.1.2007 wieder das bis 2006 geltende Recht. Einige Steuerzahler dürfen nun nochmals auf eine nachträgliche Steuererstattung hoffen.

Das »Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale« vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 774) ist bekanntlich in Kraft getreten. Damit wird bei der Entfernungspauschale »punktgenau und unbefristet« rückwirkend ab 1.1.2007 die Rechtslage 2006 wiederhergestellt. Das bedeutet:

– Es steht endgültig fest, dass die Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer 0,30 Euro je Entfernungskilometer beträgt.

– Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, kann statt der Entfernungspauschale höhere tatsächliche Fahrtkosten ansetzen. Davon profitieren vor allem Pendler, die für einen eher kurzen Weg zur Arbeit Bahn oder Bus benutzen.

– Unfallkosten auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind zusätzlich zur Entfernungspau...


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