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Urteile zum Gesundheitswesen

Kurz

• Die zuständige Behörde hat zu Recht einer Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendpsychotherapie mit Schwerpunkt Gesprächspsychotherapie die Zulassung versagt, weil deren Wirksamkeit – laut Gutachten der Bundespsychotherapeutenkammer – nicht wissenschaftlich belegt ist; eine Therapie ist nicht schon dann als wissenschaftlich anerkannt, wenn sie in der Praxis angewandt wird; viel...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/150621.urteile-zum-gesundheitswesen.html

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