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Befangen

Klaus Joachim Herrmann über den Landowsky-Prozess

Es ist nicht überraschend, dass der letzte große Prozess zur Berliner Bankenaffäre mit dem Vorwurf der Befangenheit begann. Voreingenommen dürfen Richter nicht sein, der Betrachter ist es zumeist doch. Gerade in diesem Falle. Denn im Zeichen der längst von Berlin gegangenen Bankgesellschaft ist zu viel geschehen, als dass Gleichgültigkeit glaubhaft gemacht werden könnte. Vor dem Hintergrund verspr...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/150995.befangen.html

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