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Licht an!

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel ist unberechenbar. Mal entscheidet es überraschend zugunsten von Kindern aus Hartz IV-Familien, nur um ein paar Monate später Sozialhilfeempfängern in den Rücken zu fallen. Oder wie soll man das Urteil gegen einen Bielefelder Sozialhilfeempfänger verstehen, der aufgrund seiner Sparsamkeit einen Teil der im voraus gezahlten Stromkosten zurückerstattet bekam? ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/152823.licht-an.html

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