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Arbeitsloser sparte zu viel Energie

Kassel (epd/ND). Sein sparsamer Umgang mit Strom wurde einem Arbeitslosen aus Bielefeld zum Verhängnis. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bestätigte nun eine Entscheidung der Stadt Bielefeld, wonach Stromkosten-Erstattungen bei Sozialhilfeempfängern die Sozialhilfe verringern. Ein vom Energieunternehmen zurückerstatteter Guthabensbetrag ist als Einkommen anzurechnen, entschied das Gericht. D...

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