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Pflege eines Urnengrabs
Bundesgerichtshof
Ein Mann schloss mit einem bekannten Kirchenkreis einen »Treuhandvertrag« – für die Zeit danach. Für den Betrag von 5250 Euro sollte der Kirchenkreis nach seinem Tod 30 Jahre lang sein Urnengrab pflegen. Laut Vertragsformular war eine Kündigung des Vertrags zu Lebzeiten des Kunden ausgeschlossen. Dennoch kündigte der Mann nach ein paar Monaten den Grabpflegevertrag, weil seine Tochter hoch u...
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