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Bundesgerichtshof: Bankberater hat ausdrücklich vor Verlustrisiken zu warnen

Banken

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut auf die Rechte von Anlegern aufmerksam gemacht. Verlangt ein Kunde ausdrücklich eine sichere Geldanlage, dann muss der Bankberater ihn ausdrücklich vor Verlustrisiken warnen, wenn bei der Bank die Spareinlagen nur in Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrags von 20 000 Euro abgesichert sind, heißt es in einem kürzlich verkündeten Urteil. In diesem F...

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