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Zeckenbiss ein Unfall?

Beamte

Ein Zeckenbiss, den ein Polizeibeamter im Dienst erleidet, ist grundsätzlich als Dienstunfall anzuerkennen. So das Saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG). Das gilt auch, wenn noch nicht feststeht, ob es zu Folgen, wie etwa zu einer Borrelioseerkrankung, kommen wird (Az.: 1 A 155/08). Der Kläger hatte sich während einer Verkehrskontrolle in hohem Gras aufgehalten. Dabei saugte sich eine Zecke a...

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