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Karlsruhe besteht auf Schulpflicht

Religiöse Bedenken kein Grund für Freistellung

Karlsruhe (epd/dpa/ND). Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Schulpflicht gestärkt und Unterrichtsbefreiungen von Schülern aus religiösen Gründen enge Grenzen gesetzt.Eltern können ihre Kinder im Regelfall nicht wegen religiöser Bedenken vom Sexualkundeunterricht oder schulischer Karnevalsveranstaltungen befreien lassen. Eine Verfassungsbeschwerde...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/153537.karlsruhe-besteht-auf-schulpflicht.html

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