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Urteile zu Auto und Versicherung
Kurz
• Richtet ein Kind unter zehn Jahren im Straßenverkehr einen Schaden an, ist es dafür nicht verantwortlich, bei Schäden an geparkten Autos ist die Haftung dagegen nicht prinzipiell ausgeschlossen; sie entfällt aber, wenn ein achtjähriges Kind mit dem Fahrrad gegen einen Wagen fährt, der mit geöffneten hinteren Türen am Rand der Fahrbahn steht, also nicht ordnungsgemäß geparkt ist; wenn Türen ...
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