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Urteile zu Auto und Versicherung

Kurz

• Richtet ein Kind unter zehn Jahren im Straßenverkehr einen Schaden an, ist es dafür nicht verantwortlich, bei Schäden an geparkten Autos ist die Haftung dagegen nicht prinzipiell ausgeschlossen; sie entfällt aber, wenn ein achtjähriges Kind mit dem Fahrrad gegen einen Wagen fährt, der mit geöffneten hinteren Türen am Rand der Fahrbahn steht, also nicht ordnungsgemäß geparkt ist; wenn Türen ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/153757.urteile-zu-auto-und-versicherung.html

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