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Verglasung

Wohnungseigentum

Die Wohnungseigentumsanlage bestand aus einem Hochhaus. Mehrere Eigentümer hatten ohne Genehmigung des Verwalters ihre Balkone verglasen lassen. Auf einer Eigentümerversammlung wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Glaselemente entfernt werden müssten. Vergeblich setzten sich die betroffenen Eigentümer gegen den Beschluss zur Wehr: Hier handle es sich um eine bauliche Veränderung, die nicht ohn...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/153765.verglasung.html

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