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Nicht fürs teure Auto
Hartz IV
Unternehmer, die für dienstliche Zwecke ein teures Auto fahren, müssen damit rechnen, dass ihnen der Hartz-IV-Anspruch gestrichen wird. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt in Halle / Saale hervor. Einen Anspruch auf Hartz IV haben Kleinunternehmer, wenn ihr Einkommen zur Finanzierung des Lebensunterhalts nicht reicht. Das Gericht mit Sitz in ...
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