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Nicht fürs teure Auto

Hartz IV

Unternehmer, die für dienstliche Zwecke ein teures Auto fahren, müssen damit rechnen, dass ihnen der Hartz-IV-Anspruch gestrichen wird. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt in Halle / Saale hervor. Einen Anspruch auf Hartz IV haben Kleinunternehmer, wenn ihr Einkommen zur Finanzierung des Lebensunterhalts nicht reicht. Das Gericht mit Sitz in ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/154177.nicht-fuers-teure-auto.html

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