Nicht fürs teure Auto

Hartz IV

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Unternehmer, die für dienstliche Zwecke ein teures Auto fahren, müssen damit rechnen, dass ihnen der Hartz-IV-Anspruch gestrichen wird. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt in Halle / Saale hervor.

Einen Anspruch auf Hartz IV haben Kleinunternehmer, wenn ihr Einkommen zur Finanzierung des Lebensunterhalts nicht reicht.

Das Gericht mit Sitz in Halle hatte dem Besitzer einer Videothek die Hartz-IV-Zahlungen aberkannt und verlangt, dass er zunächst sein dienstlich genutztes Auto, das der gehobenen Mittelklasse zugeordnet wurde, verkaufen müsse.

Der Mann hatte in seinem Antrag auf Bewilligung von Hartz-IV-Leistungen damit argumentiert, dass er wegen der sehr hohen Fahrtkosten für sein Auto nur über geringe Einkünfte verfüge.

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