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Rundfunkgebühren trotz Hartz IV

Urteil

Empfänger von Hartz IV plus Sozialleistungen werden nicht von Rundfunkgebühren befreit – auch wenn sie draufzahlen müssen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sehe für derartige Fälle keine Befreiung vor, heißt es in einem Urteil der Mannheimer Richter. Geklagt hatte eine Frau aus dem Raum Stuttgart gegen den Südwestrundfunk (SW...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/154587.rundfunkgebuehren-trotz-hartz-iv.html

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