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Betreuung nach der Schule?

Unterhalt

Betreuungsunterhalt für die Mutter, das wollte der Vater einer zehnjährigen Tochter nach all den Jahren nicht mehr zahlen. Gemäß neuem Unterhaltsrecht steht er ihr im Prinzip nur zu, bis das Kind drei Jahre alt ist. Danach entscheiden die Umstände des Einzelfalls. Die geschiedene Frau erklärte, sie könne nicht mehr als 25 Wochenstunden arbeiten. Denn das Kind müsse nach dem Wechsel aufs Gymnasium ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/154589.betreuung-nach-der-schule.html

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