Betreuung nach der Schule?
Unterhalt
Betreuungsunterhalt für die Mutter, das wollte der Vater einer zehnjährigen Tochter nach all den Jahren nicht mehr zahlen. Gemäß neuem Unterhaltsrecht steht er ihr im Prinzip nur zu, bis das Kind drei Jahre alt ist. Danach entscheiden die Umstände des Einzelfalls.
Die geschiedene Frau erklärte, sie könne nicht mehr als 25 Wochenstunden arbeiten. Denn das Kind müsse nach dem Wechsel aufs Gymnasium intensiv betreut werden.
Die Mittags-Betreuung in der Schule allein reiche nicht für Hausaufgaben, Üben und Lernen. Ansonsten habe sie keine Hilfe, am allerwenigsten vom Vater, der den Kontakt zur Tochter gänzlich abgebrochen hat.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab ihr Recht: Ein zehnjähriges Kind, das gerade aufs Gymnasium gewechselt sei, brauche zu Hause besondere Unterstützung (Az: 7 UF 119/08). Daher könne man von der Mutter nicht verlangen, ganztags zu arbeiten.
Die Mutter müsse auch nach der Arbeit noch Kraft und Zeit haben, sich um ihr Kind zu kümmern – zumal sich der Vater um dessen Belange überhaupt nicht schere.
Gerade bei Anfängern im Gymnasium genügten Betreuungseinrichtungen der Schule oft nicht. Die Anforderungen an Schüler der fünften Klasse seien gestiegen. Zuhause beginne häufig erst das eigentliche Lernen für die Schule. Und da sei in diesem Alter die Hilfe der Eltern besonders gefragt.
Die Forderung der Mutter nach weiterer Unterstützung ist angesichts dieser Tatsachen also keineswegs unbillig.
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