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GASAG mit Preisanpassungsklausel beim BGH gescheitert
Energieversorgung
Am 15. Juli dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein entscheidendes Urteil in Sachen GASAG getroffen. Der BGH gab einem von Rechtsanwalt JÜRGEN NAUMANN, Berlin-Mitte, gemeinsam mit Karlsruher Kollegen vertretenen GASAG-Kunden recht, der eine Preisanpassungsklausel in einem geschlossenen Sondervertrag nicht akzeptiert hat.
Zunächst wurde das Amtsgericht Berlin-Tiergarten angerufen, und dieses entschied bereits gegen die GASAG. In dem dann von der GASAG eingelegten Berufungsverfahren entschied das Landgericht für die GASAG, ließ jedoch einen Antrag auf Revision zu, so dass nunmehr der BGH zu entscheiden hatte, informiert Naumann. In dem Sondervertrag der GASAG hieß es: »Der Gaspreis folgt den an den internationalen M...
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