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Grund zu Klagen?

Diether Dehm über die EU-Begleitgesetze

ND: Sie kritisieren, dass die vorliegenden Entwürfe für das EU-Begleitgesetz dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht werden. Inwiefern? Dehm: Das Bundesverfassungsgericht hat den Lissabon-Vertrag zuerst völlig neu interpretiert und dann gesagt, so sei er mit dem Grundgesetz einigermaßen konform. Von diesem neuen Rechtszustand muss die Bundesregierung ihre EU-Vertragspartner in Kenn...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/154645.grund-zu-klagen.html

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