Grund zu Klagen?

Diether Dehm über die EU-Begleitgesetze

  • Lesedauer: 2 Min.
Diether Dehm ist Europapolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag.
Diether Dehm ist Europapolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag.

ND: Sie kritisieren, dass die vorliegenden Entwürfe für das EU-Begleitgesetz dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht werden. Inwiefern?
Dehm: Das Bundesverfassungsgericht hat den Lissabon-Vertrag zuerst völlig neu interpretiert und dann gesagt, so sei er mit dem Grundgesetz einigermaßen konform. Von diesem neuen Rechtszustand muss die Bundesregierung ihre EU-Vertragspartner in Kenntnis setzen, so dass sie auch Gelegenheit haben, sich verbindlich darauf einzustellen. Eine solche völkerrechtlich verbindliche Erklärung ist aber von den Koalitionsparteien wohl nicht geplant. Der zweite Punkt ist, dass das Bundesverfassungsgericht eine besondere Informations- und Mitwirkungspflicht für den Bundestag fordert. Und jetzt will die Koalition davon ausgerechnet die Verteidigungs-, Militär- und Sicherheitspolitik ausklammern.

Überdies: Volksabstimmungen bei gravierenden Vertragsänderungen mögen keine zwingende Vorgabe von Karlsruhe sein. Aber wer so etwas einführt, hat das Gericht mit Sicherheit auf seiner Seite.

Wird die LINKE erneut klagen?
Ich will das nicht ausschließen. Das entscheidet die Fraktion.

Die LINKE steckt in einer Zwickmühle: Das Risiko ist groß, dass eine zweite Klage scheitert. Klagt sie aber nicht, wirkt das wie eine Absolution für das Gesetz.
Nein, wenn man dem Begleitgesetz nicht zustimmt, was ich der Fraktion heute vorschlagen werde, muss man nicht zwingend klagen. Es gibt einen schweren Konflikt zwischen dem Bundesverfassungsgericht und den Koalitionsparteien. Koalitionsparteien, deren nahestehende Hochschulprofessoren als Ergebnis des Urteils die Abschaffung wichtigster Kompetenzen des Verfassungsgerichts fordern. Dagegen sagt der Vorsitzende Richter, Andreas Voßkuhle, eine EU der Eliten dürfe es nicht geben. Es ist klar, dass die LINKE in diesem Konflikt beim Bundesverfassungsgericht steht.

Aber das Nein zum Gesetz hält den Ratifikationsprozess nicht auf.
Das stimmt. Ich werde der Fraktion deshalb auch vorschlagen, dass wir die Klage sehr positiv prüfen. Aber da müssen letztlich die Juristen ran.

Zurück zum völkerrechtlichen Vorbehalt: Die SPD setzt dagegen, dass nicht jedes Land seine eigene Geschäftsbedingung formulieren könne, weil es dann bald keinen Gemeinschaftsvertrag mehr gebe. Ist das das eigentliche Ziel?
Solche Vorbehalte hat Irland ja zum Abtreibungsrecht und zu Dumping-Steuern zugesagt bekommen und England in Bezug auf seine Ablehnung der Grundrechtecharta. Fragen: Ines Wallrodt

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