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Bundesgerichtshof: Auch Kuraufenthalte darf man nicht verschweigen

Lebensversicherungen

Im Herbst 2001 schloss der Mann eine Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ab. Die Frage im Antragsformular nach seinem Gesundheitszustand beantwortete er mit dem Hinweis auf nervöse Magenbeschwerden. Sonst hatte laut Antragsformular keine Behandlung stattgefunden, auch keine Klinik- oder Kuraufenthalte. Sein Hausarzt erstellte für den Versicherer ein ärztliches Zeugn...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/154975.bundesgerichtshof-auch-kuraufenthalte-darf-man-nicht-verschweigen.html

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