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Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber muss Kurzarbeitergeld selbst zahlen

Rechtsprechung

Im Winter 2007 stand es schlecht um den Baubetrieb. Deshalb kündigte der Chef im Januar des neuen Jahres einem seiner Maurer fristgemäß zum 31. März. Im Februar und März wurde im Betrieb Kurzarbeit durchgeführt. Dem Maurer überwies der Betrieb kein Kurzarbeitergeld: Das würde er von der Arbeitsagentur nicht zurückbekommen, erklärte der Chef, weil ein gekündigter Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ku...

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