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Hunde in der Wohnanlage – ohne »Hinterlassenschaft«

Wohnungseigentum

Laut Hausordnung einer Eigentümergemeinschaft war es in der Wohnanlage erlaubt, Hunde zu halten (mit Ausnahme von Kampfhunden), solange dadurch kein Bewohner gestört wurde. Auf Antrag einer Eigentümerin, die große Angst vor Hunden hatte, wurde von der Eigentümerversammlung zudem beschlossen, dass Hunde im Treppenhaus und im Gemeinschaftsgarten nur an der Leine und in Begleitung des Tierhalters her...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/155389.hunde-in-der-wohnanlage-n-ohne-hinterlassenschaft.html

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