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Ein gutmütiger Hund kann kein Wachhund sein

Urteil

Wer ein Tier hält, muss für Schäden, die dieses anrichtet, grundsätzlich einstehen. Seine Haftung ist nur dann eingeschränkt, wenn es sich um ein so genanntes Nutztier handelt, das seinem Beruf oder seiner Erwerbstätigkeit dient. Ein Hund, der die Anwesenheit von Fremden nur meldet, ihnen gegenüber aber gutmütig ist, kann allerdings nicht als Wachhund und Nutztier angesehen werden, entschied das L...

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